Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und
der privaten Krankenversicherung verdeutlicht die
Tabelle.
| | Gesetzliche Krankenkasse | Private Krankenkasse |
| Arztbehandlung | Freie Arztwahl (Kassen). | Freie Arztwahl - auch Heilpraktiker. |
| Krankenhaus | Allgemeine Pflegekasse, Zuzahlung des Versicherten pro Tag zehn Mark. | Kostenerstattung je nach Tarif für Ein- oder Zweibettzimmer mit chefärztlicher
Behandlung. |
| Arznei- und Verbandsmittel | Verordnete Medikamente werden bezahlt. Über 18jährige Patienten müssen zahlen,
wenn kein Festbetrag festgesetzt ist, 15 Prozent, höchstens 15 DM. | Verordnete Medikamente werden nach vereinbartem Tarif ersetzt. |
| Zahnersatz | 30 bis 50 Prozent Festzuschuß, 10 Prozent Bonus für regelmäßige Pflege und
Kontrolle. | Erstattung nach Tarif, in der Regel 80 Prozent. |
| Kuren | Bei Badekuren 15 DM Zuschuß pro Tag. | Nur nach besonderen Tarifen. |