private Krankenkasse

private Krankenversicherung
 
gesetzlich oder privat

Die Vorteile bei einem Wechsel

Private Krankenversicherungen bieten im Gegensatz zu den gesetzlichen oftmals einen größeren Leistungsumfang und sind zudem für bestimmte (jüngere und gesunde) Personenkreise auch noch deutlich billiger. Vorteilhaft ist auch, daß Privatversicherte den gewünschten Leistungsumfang selbst bestimmen und zum Beispiel über die folgenden Leistungen wählen können:

Ambulante Heilbehandlung
Ärztliche Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Hebammenhilfe, Medikamente und Verbandsmaterial, Röntgendiagnostik, Laboruntersuchungen und Strahlentherapie, physikalische Behandlungen, Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte, Krankentransportkosten.

Stationäre Heilbehandlung
Unterkunft, Versorgung und Pflege im Krankenhaus im Zweibett- oder Einbettzimmer und privatärztliche Leistungen.

Zahnbehandlung
Die Kosten für Zahnbehandlung werden meist zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% erstattet. Es werden aber auch andere Selbstbeteiligungssätze angeboten. Zusätzlich begrenzen manche Unternehmen die Erstattungsbeträge in den ersten Jahren.

Krankentagegeld
Sichert Verdienstausfall als Folge einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall ab. Arbeitnehmer bekommen in der Regel sechs Wochen ihr Gehalt weiter gezahlt. Deshalb macht ein Krankentagegeld erst ab dem 43. Tag Sinn. Bei Selbständigen und freiberuflich Tätigen muß das Tagegeld möglichst sofort einsetzen. Es ist ab dem 4. Tag versicherbar.

Krankenhaustagegeld
Für jeden Tag (also auch an Sonn- und Feiertagen) der medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung zahlt der Versicherer ein Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe. Sinnvoll, wenn ein eventueller Krankenhausaufenthalt den Haushaltsetat finanziell stark belasten würde. Privatversicherte haben Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen und Wahl einer anderen Unterkunft als versichert (zum Beispiel Zweibettzimmer statt Einbettzimmer).

Kurkosten
Erstattung der Aufwendungen (Arzt, Arzneimittel, Unterkunft, Verpflegung) und/oder Zahlung eines Tagegeldes. Die Kur muß ärztlich verordnet sein. Außerdem muß eine Krankenhausbehandlung von in der Regel wenigstens drei Wochen vorausgegangen sein und der Kuraufenthalt im Normalfall spätestens sechs Wochen nach Abschluß der stationären Krankenhausbehandlung beginnen. Die Zahlung des Tagegeldes ist auf 28 Tage beschränkt. Kurleistungen können nur alle zwei bis drei Jahre beansprucht werden.

Unterschiede zur GKV

Kein Versicherungsschutz besteht,

  • wenn der Versicherte Unfälle oder Krankheiten vorsätzlich verursacht,
  • für Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren, für medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen,
  • für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort, es sei denn, die versicherte Person wohnt dort oder erkrankt dort während eines vorübergehenden Aufenthalts,
  • teilweise für alternative Medizin.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige auch dann nicht mitversichert, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Sie benötigen immer einen eigenen Krankenversicherungsvertrag.

Die Beitragsgestaltung in der privaten Krankenversicherung ist für viele nur schwer zu durchschauen, weil sie viele Faktoren berücksichtigt. Grundsätzlich hängt die Höhe der Beiträge ab von

  • der versicherten Leistung: Für mehr Versicherungsschutz muß mehr bezahlt werden, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung, Unterbringung in einem Einzelzimmer und volle Erstattung bei Zahnersatz;
  • dem Eintrittsalter: Weil bei älteren Personen das Krankheitsrisiko größer ist, müssen sie mehr Beitrag zahlen;
  • dem Geschlecht: Frauen haben ein größeres Krankheitsrisiko und zahlen deswegen mehr;
  • dem Gesundheitszustand: Wer bereits mit Vorerkrankungen zur privaten Krankenversicherung kommt, muß einen Risikozuschlag zahlen, falls die Vorerkrankung nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen wird. Es kann aber auch sein, daß er gar nicht aufgenommen wird.

Als Fazit läßt sich feststellen: Neben den deutlich besseren Leistungen sind private Krankenversicherungen beitragsmäßig gesehen vor allem für Singles und Doppelverdiener (Eintrittsalter niedrig und gute Gesundheit vorausgesetzt) günstig. Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn man mit höherem Alter in die private Krankenversicherung eintritt oder wenn Kinder da sind, die jeweils einen eigenen Versicherungsvertrag benötigen.

Die Art der Beitragsgestaltung bedeutet allerdings nicht, daß automatisch alle älteren Menschen mehr bezahlen müssen: Wer bereits in jungen Jahren privat krankenversichert war, braucht im Normalfall für das Alter keine hohen Beiträge zu befürchten - auch dann nicht, wenn der Gesundheitszustand schlechter wird. Denn die Beiträge sind so kalkuliert, daß aus ihnen in den ersten Jahren Überschüsse angesammelt werden können, die für eine Altersrückstellung verwendet werden.

 

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