gesetzlich oder privat
Die Vorteile bei einem Wechsel
Private Krankenversicherungen bieten im Gegensatz zu den gesetzlichen oftmals einen
größeren Leistungsumfang und sind zudem für bestimmte (jüngere und gesunde) Personenkreise auch
noch deutlich billiger. Vorteilhaft ist auch, daß Privatversicherte den gewünschten
Leistungsumfang selbst bestimmen und zum Beispiel über die folgenden Leistungen wählen
können:
Ambulante Heilbehandlung
Ärztliche Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Hebammenhilfe, Medikamente und Verbandsmaterial,
Röntgendiagnostik, Laboruntersuchungen und Strahlentherapie, physikalische Behandlungen,
Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte, Krankentransportkosten.
Stationäre Heilbehandlung
Unterkunft, Versorgung und Pflege im Krankenhaus im Zweibett- oder Einbettzimmer und privatärztliche
Leistungen.
Zahnbehandlung
Die Kosten für Zahnbehandlung werden meist zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% erstattet.
Es werden aber auch andere Selbstbeteiligungssätze angeboten. Zusätzlich begrenzen manche Unternehmen
die Erstattungsbeträge in den ersten Jahren.
Krankentagegeld
Sichert Verdienstausfall als Folge einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit oder
Unfall ab. Arbeitnehmer bekommen in der Regel sechs Wochen ihr Gehalt weiter gezahlt. Deshalb macht
ein Krankentagegeld erst ab dem 43. Tag Sinn. Bei Selbständigen und freiberuflich Tätigen muß das
Tagegeld möglichst sofort einsetzen. Es ist ab dem 4. Tag versicherbar.
Krankenhaustagegeld
Für jeden Tag (also auch an Sonn- und Feiertagen) der medizinisch notwendigen stationären
Heilbehandlung zahlt der Versicherer ein Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe. Sinnvoll,
wenn ein eventueller Krankenhausaufenthalt den Haushaltsetat finanziell stark belasten würde.
Privatversicherte haben Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf privatärztliche
Leistungen und Wahl einer anderen Unterkunft als versichert (zum Beispiel Zweibettzimmer statt
Einbettzimmer).
Kurkosten
Erstattung der Aufwendungen (Arzt, Arzneimittel, Unterkunft,
Verpflegung) und/oder Zahlung eines Tagegeldes. Die Kur muß ärztlich
verordnet sein. Außerdem muß eine Krankenhausbehandlung von in der
Regel wenigstens drei Wochen vorausgegangen sein und der
Kuraufenthalt im Normalfall spätestens sechs Wochen nach Abschluß
der stationären Krankenhausbehandlung beginnen. Die Zahlung des
Tagegeldes ist auf 28 Tage beschränkt. Kurleistungen können nur alle
zwei bis drei Jahre beansprucht werden.
Unterschiede zur GKV
Kein Versicherungsschutz besteht,
- wenn der Versicherte Unfälle oder Krankheiten vorsätzlich verursacht,
- für Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren, für medizinisch nicht notwendige
Schönheitsoperationen,
- für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort, es sei denn, die
versicherte Person wohnt dort oder erkrankt dort während eines vorübergehenden Aufenthalts,
- teilweise für alternative Medizin.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind
Familienangehörige auch dann nicht mitversichert, wenn sie kein oder
nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Sie benötigen immer einen
eigenen Krankenversicherungsvertrag.
Die Beitragsgestaltung in der privaten Krankenversicherung ist
für viele nur schwer zu durchschauen, weil sie viele Faktoren
berücksichtigt. Grundsätzlich hängt die Höhe der Beiträge ab
von
- der versicherten Leistung: Für mehr
Versicherungsschutz muß mehr bezahlt werden, wie zum Beispiel
Chefarztbehandlung, Unterbringung in einem Einzelzimmer und volle
Erstattung bei Zahnersatz;
- dem Eintrittsalter: Weil bei älteren Personen das Krankheitsrisiko größer ist,
müssen sie mehr Beitrag zahlen;
- dem Geschlecht: Frauen haben ein größeres Krankheitsrisiko und zahlen deswegen mehr;
- dem Gesundheitszustand: Wer bereits mit Vorerkrankungen zur
privaten Krankenversicherung kommt, muß einen Risikozuschlag
zahlen, falls die Vorerkrankung nicht vom Versicherungsschutz
ausgenommen wird. Es kann aber auch sein, daß er gar nicht
aufgenommen wird.
Als Fazit läßt sich feststellen: Neben den deutlich besseren
Leistungen sind private Krankenversicherungen beitragsmäßig gesehen
vor allem für Singles und Doppelverdiener (Eintrittsalter niedrig
und gute Gesundheit vorausgesetzt) günstig. Ganz anders sieht es
dagegen aus, wenn man mit höherem Alter in die private
Krankenversicherung eintritt oder wenn Kinder da sind, die jeweils
einen eigenen Versicherungsvertrag benötigen.
Die Art der Beitragsgestaltung bedeutet allerdings nicht, daß
automatisch alle älteren Menschen mehr bezahlen müssen: Wer bereits
in jungen Jahren privat krankenversichert war, braucht im Normalfall
für das Alter keine hohen Beiträge zu befürchten - auch dann nicht,
wenn der Gesundheitszustand schlechter wird. Denn die Beiträge sind
so kalkuliert, daß aus ihnen in den ersten Jahren Überschüsse
angesammelt werden können, die für eine Altersrückstellung verwendet
werden.
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